Allgemeine Geschäftsbedingungen von Martinella Catering 
Stand: 20.03.2023
 
1. Geltungsbereich
Für alle Geschäfte mit Kunden und Martinella Catering 
gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit
Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.
 
2. Angebote / Aufträge
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Verträge sind nur
dann verbindlich, wenn sie durch Martinella schriftlich bestätigt worden sind. Um
das Catering ausführen zu können, muss Martinella eine schriftliche Beauftragung sowie
bei Aufträgen über 1.000 €/netto eine Anzahlung über 50 % des Auftragswertes bis
zum vorgegebenem Zahlungsziel vorliegen.
 
3. Teilnehmerzahl
Die endgültige Zahl der Teilnehmer und die für die Veranstaltung
wichtigen Details müssen Martinella Catering spätestens 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
 
4. Preise
Es gelten ausschließlich die Preise der Auftragsbestätigung (Bestellung, Lieferung,  Auf- und Abbau ggf. Equipment, Personal etc).
Der Kunde ist verpflichtet, diesen vereinbarten Preis zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen von Martinella Catering an Dritte.
Gegenüber gewerblich tätigen Kunden bzw. Unternehmern sind alle Preise für Speisen zusätzlich 7 % MwSt , für Getränke und Service (z.B. Equipment, Lieferung, Personal usw.) zusätzlich 19 % MwSt. zu verstehen. Vereinbarte Bruttopreise gegenüber nicht gewerblich tätigen natürlichen Personen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preis- und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor. Es gilt der zum Datum der Rechnungsstellung gültige MwSt-Satz.
 
5. Lieferung
Für die Lieferung erhebt Martinella Catering Gebühren, abhängig vom Lieferumfang und Distanz. Sie erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzeiten werden individuell vereinbart und können Montag bis Sonntag realisiert werden. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Gelingt uns dies im Einzelfall aus verkehrstechnischen oder wetterabhängigen Gründen nicht, so gesteht uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten zu. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen (z. B. Baustellen, Märkte, lange Wege, Treppen über drei Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle) sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit sich Martinella Catering zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann.
 
 
6. Stornierung
Stornierungen sind bei einem Bestellwert bis zu 1.000,00 € netto bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltung kostenfrei möglich. Ausgenommen hiervon sind Speisen und Getränke, die exklusiv für die stornierte Veranstaltung besorgt wurden.
Über 1.000,00 € Nettowert gilt:
Werden die vereinbarten Leistungen bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält Martinella Catering sich eine Entschädigung in Höhe von 10% der vereinbarten Vergütung vor.
Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierungen
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des letztgültigen Angebots bzw. Auftragsbestätigung
bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des letztgültigen Angebots bzw. Auftragsbestätigung
bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des letztgültigen Angebots bzw. Auftragsbestätigung
danach werden 100% der Vergütung in Rechnung gestellt.
Enthält der stornierte Vertrag Leistungen, mit deren Erbringung
Drittfirmen beauftragt wurden, gelten die Stornierungsbedingungen der
jeweiligen Drittfirma.
 
7. Kündigung durch Martinella Catering
Martinella Catering ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne
Angabe von Gründen zu beenden, wenn:
· die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsablauf gefährdet/und oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann
· der Ruf sowie die Sicherheit von Martinella Catering gefährdet wird
· vereinbarte Abschlagszahlungen nicht termingerecht eingehen
· im Falle höherer Gewalt
 
8. Zahlung
Bei Aufträgen über 1.000 € netto Auftragswert ist vor Veranstaltung eine
Anzahlung in Höhe von 50% des erwarteten Auftragswertes bis zum vorgegebenen
Zahlungsziel zu leisten. Der Restbetrag ist
fällig Sofort nach Rechnungsdatum.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag abweichend
schriftlich vereinbart werden.
 
9. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Für Beschädigungen die durch den Kunden oder durch Gäste verursacht werden,
haftet der Auftraggeber. Bei Beschädigung, Bruch oder Schwund des gestellten
Equipments (Geräte, Geschirr & Besteck, Gläser, Dekoration etc.) wird dies
dem Kunden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. 
Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Neupreis der beschädigten Ware.
 
10. Haftungsausschluss
a) Martinella Catering  haftet nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen für eventuelle
auftretende Schäden an Einrichtungsgegenständen, Garderobe und Gesundheit der
Gäste, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
b) Schadensansprüche dritter Personen trägt der Auftraggeber.
c) Martinella Catering ist dem Auftraggeber zum Schadensersatz wegen einer vertraglichen
Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an
der Entstehung des Schadens nachgewiesen werden kann.
 
11. Sicherheitsleistungen
Martinella Catering kann vom Kunden die Leistung einer angemessenen Kaution
oder anderer Sicherheiten zur Sicherheit der vereinbarten Vergütung oder der
Kostenrisiken aus der Veranstaltung verlangen. Dies gilt insbesondere:
· Wirtschaftsauskünfte eine mangelnde Bonität des Kunden annehmen lassen
· der Kunde eine (auch vorübergehende) eingeschränkte Zahlungsfähigkeit erklärt
· der Kunde sich mit (Voraus-) Zahlungen in Verzug befindet
· der Kunde keinen Sitz im Inlandunterhält
 
12. Referenzen/Referenzfotos
Der Auftraggeber räumt Martinella das Recht ein, während der Veranstaltung Fotos
anzufertigen, seine Firma und das dazugehörige Logo zu Zwecken der Eigenwerbung
zu benennen und schriftlich und bildlich einzusetzen (z. B. auf der eigenen
Homepage/Kundenreferenz/Mailing)
 
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
 
14. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen.